Cas 2000-027N

Beschimpfung von asiatischen Jugendlichen als «Fidschis»

Fribourg

Historique de la procédure
2000 2000-027N 1. Instanz verurteilt den Angeklagten.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Art. 261bis CP / 171c CPM (aucune spécification des éléments constitutifs)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Jeunes
Victimes Etrangers et membres d'autres ethnies
Moyens utilisés Déclarations orales;
Voies de fait
Environnement social Lieux publics
Idéologie Racisme (nationalité / origine)

Synthèse

An einem Abend im Oktober 1999 befand sich der Angeschuldigte zusammen mit seinem Zwillingsbruder und einem Bekannten auf dem Platz. Als drei asiatisch aussehende Jugendliche an ihnen vorbei gehen wollten, begann der Angeschuldigte Urwaldschreie auszustossen und die Jugendlichen als «Fidschis» zu betiteln. Nachdem einer der provozierten Jugendlichen wissen wollte, ob er Probleme habe, wurde er vom Angesprochenen mit einem Faustschlag an den Kopf niedergeschlagen. Die zwei Begleiter des Angeschuldigten griffen sodann ihrerseits den am Boden Liegenden an und traktierten ihn auch mit einem Fusstritt in die Rippen.

Der Angeschuldigte wurde von der 1. Instanz der Begehung von Rassendiskriminierung schuldig gesprochen, weil er sich öffentlich an Zurufen von offensichtlich rassistischer Prägung beteiligte, die gegen asiatisch aussehende Jugendliche gerichtet waren, und er sich sogar zu einem Angriff gegen diese Personen hinreissen liess. Er wird wegen Rassendiskriminierung, Angriff und einfacher Körperverletzung zu 5 Tagen Einschliessung bedingt verurteilt.

Décision

Verurteilung wegen Rassendiskriminierung, Angriff und einfacher Körperverletzung zu 5 Tagen Einschliessung bedingt. Die Probezeit beträgt 1 Jahr. Der Verurteilte wird unter Schutzaufsicht gestellt. Zusätzlich dazu muss er sich bei den beiden Opfern schriftlich entschuldigen.