Cas 2000-027N
Fribourg
Historique de la procédure | ||
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2000 | 2000-027N | 1. Instanz verurteilt den Angeklagten. |
Critères de recherche juridiques | |
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Acte / Eléments constitutifs objectifs | Art. 261bis CP / 171c CPM (aucune spécification des éléments constitutifs) |
Objet de protection | |
Questions spécifiques sur l'élément constitutif |
Mots-clés | |
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Auteurs | Jeunes |
Victimes | Etrangers et membres d'autres ethnies |
Moyens utilisés | Déclarations orales; Voies de fait |
Environnement social | Lieux publics |
Idéologie | Racisme (nationalité / origine) |
An einem Abend im Oktober 1999 befand sich der Angeschuldigte zusammen mit seinem Zwillingsbruder und einem Bekannten auf dem Platz. Als drei asiatisch aussehende Jugendliche an ihnen vorbei gehen wollten, begann der Angeschuldigte Urwaldschreie auszustossen und die Jugendlichen als «Fidschis» zu betiteln. Nachdem einer der provozierten Jugendlichen wissen wollte, ob er Probleme habe, wurde er vom Angesprochenen mit einem Faustschlag an den Kopf niedergeschlagen. Die zwei Begleiter des Angeschuldigten griffen sodann ihrerseits den am Boden Liegenden an und traktierten ihn auch mit einem Fusstritt in die Rippen.
Der Angeschuldigte wurde von der 1. Instanz der Begehung von Rassendiskriminierung schuldig gesprochen, weil er sich öffentlich an Zurufen von offensichtlich rassistischer Prägung beteiligte, die gegen asiatisch aussehende Jugendliche gerichtet waren, und er sich sogar zu einem Angriff gegen diese Personen hinreissen liess. Er wird wegen Rassendiskriminierung, Angriff und einfacher Körperverletzung zu 5 Tagen Einschliessung bedingt verurteilt.
Verurteilung wegen Rassendiskriminierung, Angriff und einfacher Körperverletzung zu 5 Tagen Einschliessung bedingt. Die Probezeit beträgt 1 Jahr. Der Verurteilte wird unter Schutzaufsicht gestellt. Zusätzlich dazu muss er sich bei den beiden Opfern schriftlich entschuldigen.