Cas 2007-074N

Antisemitische Äusserung in TV-Sendung

Soleure

Historique de la procédure
2007 2007-074N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt ein Nichteintreten.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Négation d'un génocide (al. 4 2ème phrase)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Juifs
Moyens utilisés Sons / images
Environnement social Media (Internet inclus)
Idéologie Antisémitisme

Synthèse

Der Angeklagte äusserte sich nach Meinung des Anzeigenstellers herabsetzend über die Angehörigen des jüdischen Glaubens, indem er in der Sendung «7 vor 7» des TV-Senders Telebasel eine Textstelle aus einem Buch von Rudolf Steiner relativierte.

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde tritt nicht auf die Anzeige ein, da der Angeklagte mit seinem Verhalten bloss seine Meinung wiedergegeben habe zur Frage, ob gewisse Stellen im in der Sendung erwähnten Buch von Rudolf Steiner aus seiner Sicht rassendiskriminierend seien oder nicht.

Décision

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde tritt nicht auf die Anzeige ein.