Cas 2015-010N

Antisemitischer Facebook-Beitrag: „Die Juden wurden jeder jahundert ausgerottet es wird mal wieder zeit…“

Zurich

Historique de la procédure
2015 2015-010N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase);
Négation d'un génocide (al. 4 2ème phrase)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Juifs
Moyens utilisés Ecrits;
Communication électronique
Environnement social Médias sociaux
Idéologie Antisémitisme

Synthèse

Der Angeklagte hatte einen antisemitischen Kommentar gepostet.
“ Gemäss der Strafverfolgungsbehörde hat er dadurch öffentlich eine Gruppe von Personen wegen ihrer Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabgesetzt oder diskriminiert oder Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit geleugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen gesucht, was nach Art. 261bis StGB strafbar ist.

En fait / faits

Der Beschuldigte postete auf einer öffentlichen Facebook-Seite, die zu pro-palästinensischen Aktionen aufrief, bewusst und gewollt folgenden Beitrag: „Die Juden wurden jeder jahundert ausgerottet es wird mal wieder zeit das ein wie Kaiser Nero oder Aleksander der grosse. Oder onkel Adolf.

Décision

Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis StGB schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 70.00 verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren. Ausserdem wird er mit einer Busse vom CHF 300.00 bestraft und die Verfahrenskosten werden ihm auferlegt, jedoch zur Hälfte definitiv abgeschrieben.