Cas 2015-025N

Hakenkreuz und die Ziffern „88“ auf Bäume gesprayt

Soleure

Historique de la procédure
2015 2015-025N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Propagation d'une idéologie (al. 2)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Juifs
Moyens utilisés Ecrits;
Sons / images;
Autres moyens utilisés
Environnement social Lieux publics
Idéologie Antisémitisme;
Extrémisme de droite

Synthèse

Der Angeklagte sprayte antisemitische Nachrichten.
Gemäss der Strafverfolgungsbehörde verbreitete er damit öffentlich eine Ideologie, die auf die systematische Herabsetzung des Judentums, und damit einer Rasse, Ethnie oder Religion, gerichtet ist, was nach Art. 261bis StGB strafbar ist.

En fait / faits

Der Beschuldigte sprayte ein Hakenkreuz und die Ziffern „88“ auf diverse Bäume.

Décision

Der Beschuldigte wird neben anderen Delikten der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis StGB schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je CHF 30.00, unter Anrechnung von einem Tag Freiheitsentzug, verbleibend 149 Tagessätze, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie zu einer Busse von CHF 500.00 verurteilt.