Cas 2020-003N

Sendung nationalsozialistischer Bilder und Symbole via Klassen-Chat

Zurich

Historique de la procédure
2020 2020-003N Die zuständige Jugendstrafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Incitation à la haine et à la discrimination (al. 1);
Propagation d'une idéologie (al. 2);
Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection Race
Questions spécifiques sur l'élément constitutif Publiquement (en public)
Mots-clés
Auteurs Particuliers;
Jeunes
Victimes Juifs
Moyens utilisés Communication électronique;
Sons / images
Environnement social Milieu scolaire;
Médias sociaux
Idéologie Aucune indication sur l'idéologie

Synthèse

Ein Schüler hat seinen jüdischen Mitschülern via WhatsApp in einem privaten Chat und auch in einem Klassen-Chat nationalsozialistische Bilder und Symbole geschickt. Die Behörde haben entschieden, dass der Klassen-Chat ein privater Raum ist. Das Strafverfahren wird eingestellt.

En fait / faits

Ein Schüler hat seinen jüdischen Mitschülern via WhatsApp in einem privaten Chat und auch in einem Klassen-Chat nationalsozialistische Bilder und Symbole geschickt.

En droit / considérants

Öffentlich bedeutet, dass die fraglichen Äusserungen o.ä. an einen grösseren, nicht durch persönliche Beziehungen zusammenhängenden Personenkreis gerichtet sein müssen (vgl. BGE 123 IV 202, 208, BGE 126 IV 177 jeweils mit weiteren Hinweisen).

Diese Anforderung ist vorliegend nicht erfüllt, da es sich beim Klassen-Chat um einen Chat handelte, dessen Mitglieder eben genau durch persönliche Beziehungen miteinander verbunden waren. Die Äusserungen wurden somit in einem privaten und nicht in einem öffentlichen Rahmen gemacht (vgl. MJ 19.000120).

Décision

Die zuständige Jugendstrafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein.