Cas 2020-015N
Berne
Historique de la procédure | ||
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2020 | 2020-015N | Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung schuldig gesprochen. |
Critères de recherche juridiques | |
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Acte / Eléments constitutifs objectifs | Propagation d'une idéologie (al. 2) |
Objet de protection | Race |
Questions spécifiques sur l'élément constitutif | Publiquement (en public) |
Mots-clés | |
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Auteurs | Particuliers |
Victimes | Aucune indication sur la victime |
Moyens utilisés | Sons / images |
Environnement social | Voisinage |
Idéologie | Extrémisme de droite |
Der Beschuldigte brachte Fotos und Symbole, die Hakenkreuze und einen Hitlergruss zeigte, an der Aussenseite seiner Wohnungstür an. Er verbreitete dadurch rassendiskriminierende Ideologien und wird schuldig gesprochen.
Der Beschuldigte brachte ein Foto an der Aussenseite seiner Wohnungstür an, welches ein Hakenkreuz sowie eine Person zeigte, welche den Hitlergruss machte. Zudem brachte er ein Blechschild an, welches ein Hakenkreuz zeigte.
Mit dem Anbringen der Fotos und des Schilds an der Aussenseite seiner Wohnungstür, verbreite der Beschuldigte rassendiskriminierende Ideologien. Dies konnte von allen Bewohnern des Mehrfamilienhauses sowie dessen Besuchern gesehen werden.
Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung schuldig gesprochen. Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 90.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von vier Jahren, und mit einer Busse von CHF 450.00.