Cas 2020-015N

Hakenkreuz- und Hitlergruss-Foto an der Wohnungstür

Berne

Historique de la procédure
2020 2020-015N Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung schuldig gesprochen.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Propagation d'une idéologie (al. 2)
Objet de protection Race
Questions spécifiques sur l'élément constitutif Publiquement (en public)
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Aucune indication sur la victime
Moyens utilisés Sons / images
Environnement social Voisinage
Idéologie Extrémisme de droite

Synthèse

Der Beschuldigte brachte Fotos und Symbole, die Hakenkreuze und einen Hitlergruss zeigte, an der Aussenseite seiner Wohnungstür an. Er verbreitete dadurch rassendiskriminierende Ideologien und wird schuldig gesprochen.

En fait / faits

Der Beschuldigte brachte ein Foto an der Aussenseite seiner Wohnungstür an, welches ein Hakenkreuz sowie eine Person zeigte, welche den Hitlergruss machte. Zudem brachte er ein Blechschild an, welches ein Hakenkreuz zeigte.

En droit / considérants

Mit dem Anbringen der Fotos und des Schilds an der Aussenseite seiner Wohnungstür, verbreite der Beschuldigte rassendiskriminierende Ideologien. Dies konnte von allen Bewohnern des Mehrfamilienhauses sowie dessen Besuchern gesehen werden.

Décision

Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung schuldig gesprochen. Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 90.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von vier Jahren, und mit einer Busse von CHF 450.00.