Cas 2021-091N

Nichtanhandnahme bei ungenügender Anzeige

Valais

Historique de la procédure
2021 2021-091N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt eine Nichtanhandnahme.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Art. 261bis CP / 171c CPM (aucune spécification des éléments constitutifs)
Objet de protection Ethnie
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Acteurs du secteur tertiaire
Victimes Etrangers et membres d'autres ethnies
Moyens utilisés Déclarations orales
Environnement social Lieux publics
Idéologie Racisme (nationalité / origine)

Synthèse

Der Beschuldigte, welcher als Abwart tätig ist, hat zwei Parkplätze des Anzeigeerstatters mit Schnee zugepflügt. Die Abwartin der angrenzenden Liegenschaft habe ihn daraufhin gebeten die Parkplätze wieder vom Schnee zu befreien. In der Folge soll sich der Beschuldigte seinen eigenen Mitarbeitern gegenüber abwertend über die Abwartin geäussert haben.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt eine Nichtanhandnahme.

En fait / faits

Der Beschuldigte, welcher als Abwart tätig ist, hat zwei Parkplätze des Anzeigeerstatters mit Schnee zugepflügt. Die Abwartin der angrenzenden Liegenschaft habe ihn daraufhin gebeten die Parkplätze wieder vom Schnee zu befreien. In der Folge soll sich der Beschuldigte seinen eigenen Mitarbeitern gegenüber abwertend über die Abwartin geäussert haben. Sinngemäss soll er gesagt haben «Los nit uf der Jugo». Wen er gemeint haben soll, ist unklar.

En droit / considérants

Es ergibt sich nicht aus den Akten, wen der Beschuldigte mit seiner Aussage gemeint hat. Vielmehr ist von einer Denunziation vom Anzeigeerstatter aufgrund seiner mit Schnee zugepflügten Parkplätzen auszugehen.
Mithin ergibt sich bereits aus der ungenügenden Anzeige, dass der fragliche Straftatbestand von Art. 261bis StGB nicht erfüllt ist, weshalb es sich auch erübrigt, die Anzeige zur Korrektur zu retournieren, und der Sache ist keine weitere Folge zu geben.

Décision

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt eine Nichtanhandnahme.