Cas 2021-097N

Rassistische Beschimpfungen gegen Postautochauffeur

Valais

Historique de la procédure
2021 2021-097N Der Beschuldigte wird u.a. der Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis Abs. 4 StGB schuldig gesprochen.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection Ethnie
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Etrangers et membres d'autres ethnies
Moyens utilisés Déclarations orales
Environnement social Lieux publics
Idéologie Racisme (nationalité / origine)

Synthèse

Der Beschuldigte beschimpfte als Fahrgast den Postautochauffeur mit den Worten «scheiss Ausländer», «Arschloch», «Jugo», «Idiot» und «verschwinde von hier».
Der Beschuldigte wird u.a. der Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis Abs. 4 StGB schuldig gesprochen.

En fait / faits

Der Beschuldigte beschimpfte als Fahrgast den Postautochauffeur heftig.
Der Postautochauffeur war damit beschäftigt, die Passagiere auf die verschiedenen Postbusse zu verteilen. Der Beschuldigte kam ohne zuvor provoziert worden zu sein, auf diesen zu und beschimpfte ihn mit den Worten «scheiss Ausländer», «Arschloch», «Jugo», «Idiot» und «verschwinde von hier».
Der Beschuldigte war sich in seinem Handeln bewusst, dass die Beschimpfungen den Postchauffeur in dessen Ehre verletzten. Er war jedoch dermassen zornig über den Fahrstil des Chauffeurs, dass er ihn mit seinen Worten verletzen wollte und ihn in der Folge auch beschimpfte.

Décision

Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis Abs. 4 StGB sowie der Beschimpfung i.S.v. Art.177 Abs. 1 StGB schuldig gesprochen.
Der Beschuldigte wird zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 100.00 verurteilt.