Cas 2024-017N

Flyer gegen eine Privatschule 2

St-Gall

Historique de la procédure
2024 2024-017N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein (Art. 319 ff. StPO).
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif Elément constitutif subjectif de l'infraction
Mots-clés
Auteurs Auteurs inconnus
Victimes Aucune indication sur la victime
Moyens utilisés Ecrits;
Sons / images;
Propagation de matériel raciste
Environnement social Autre environnement social
Idéologie Antisémitisme;
Autres idéologies

Synthèse

Unbekannte versenden ein Flugblatt, um gegen eine Privatschule in ihrer Region zu mobilisieren, die in den Medien regelmässig als rechts-esoterisches Gruppe dargestellt wird. Wörter wie «Eine Schule, die faschistische Motive verbirgt» und «Widerstand zu leisten», sowie Nazi-Symbole finden sich auf dem Flugblatt.

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren gegen Unbekannt ein (Art. 319 ff. StPO).

En fait / faits

Unbekannte versenden ein Flugblatt, um gegen eine Privatschule in ihrer Region zu mobilisieren. Die Schule wird in den Medien regelmässig als rechts-esoterische Gruppe dargestellt, die der Naziszene in anderen Ländern nahestehe. Wörter wie «Eine Schule, die faschistische Motive verbirgt» und «Widerstand zu leisten» finden sich auf dem Flugblatt ebenso wie Symbole der Swastika und der doppelten Siegrune mit der Vermerk «Die Gestalter:innen dieses Flyers distanzieren sich von allfälligen faschistischen Symbolen und Inhalten». Der Sachverhalt wird beim Kantonalen Untersuchungsamt eingereicht.

En droit / considérants

Der reine Gebrauch von Nazi-Symbolen ist in der Schweiz nicht per se strafbar.

Betreffend die öffentliche Bekanntmachung des Flyers ist festzuhalten, dass dieser durch die unbekannten Urheber gemäss dem Wortlaut gerade nicht zum Zwecke der Verbreitung von rassistischen Ideologien publiziert worden war, sondern einer solchen entgegenzuwirken versuchte.

Décision

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren gegen Unbekannt ein (Art. 319 ff. StPO).