Cas 2024-036N

Mehrere unbekannte Tatbestände

Bâle-Campagne

Historique de la procédure
2024 2024-036N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde erklärt den Beschuldigten u.a. der mehrfachen, teilweise versuchten Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB) schuldig.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Art. 261bis CP / 171c CPM (aucune spécification des éléments constitutifs)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Aucune indication sur l'auteur
Victimes Aucune indication sur la victime
Moyens utilisés Aucune indication sur les moyens utilisés
Environnement social Aucune indication sur l'environnement social
Idéologie Aucune indication sur l'idéologie

Synthèse

Der Beschuldigte wird wegen einer Vielzahl von Straftaten verfolgt. Der Sachverhalt wird im Urteil jedoch nicht angegeben.

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde erklärt den Beschuldigten u.a. der mehrfachen, teilweise versuchten Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB) schuldig.

En fait / faits

Der Beschuldigte wird wegen einer Vielzahl von Straftaten verfolgt. Der Sachverhalt wird im Urteil jedoch nicht angegeben.

En droit / considérants

-

Décision

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde erklärt den Beschuldigten u.a. der mehrfachen, teilweise versuchten Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB) schuldig.

Für alle Straftaten wird der Beschuldigte zu einer teilbedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 12 Monaten, davon 6 Monate unbedingt, sowie zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 50.- bestraft. Die Verfahrenskosten werden A. auferlegt.