Vorgehen

Bei Beschwerden (Mitteilungen) an das CERD

Das Sekretariat der EKR berät Sie gerne über das Vorgehen bei Beschwerden an den UNO-Ausschuss für die Beseitigung von Rassendiskriminierung (CERD). Melden Sie sich unter der Tel. +41(0)58 463 36 58 oder schicken Sie eine Email an das Sekretariat der EKR. Wir werden in einem gemeinsamen Gespräch folgende Fragen klären:

  • Ist eine Beschwerde an den UNO-Ausschuss (CERD) angezeigt, um Ihr Problem zu lösen? Welche Alternativen stehen zur Verfügung?
  • Was kann mit einer Beschwerde konkret erreicht werden?
  • Sind die Voraussetzungen für eine Beschwerde erfüllt?
  • Wie verfasst man eine Beschwerde?
  • Wie sind die Chancen auf Erfolg?
  • Mit welchen Kosten ist eine solche Beschwerde verbunden?

Als Vorlage für das Einreichen einer Beschwerde dient Ihnen das folgende Dokument:

Checkliste für Beschwerden (Mitteilungen) (PDF, 153 kB)

Das Handbuch des Deutschen Instituts für Menschenrechte gibt hilfreiche Tipps für die Einreichung einer Beschwerde:

Handbuch für Beschwerden an das CERD (PDF, 316 kB)

Zum AnfangLetzte Aktualisierung: 22.07.2024