Bei Beschwerden (Mitteilungen) an das CERD
Das Sekretariat der EKR berät Sie gerne über das Vorgehen bei Beschwerden an den UNO-Ausschuss für die Beseitigung von Rassendiskriminierung (CERD). Melden Sie sich unter der Tel. +41(0)58 463 36 58 oder schicken Sie eine Email an das Sekretariat der EKR. Wir werden in einem gemeinsamen Gespräch folgende Fragen klären:
Um an den Ausschuss zu gelangen, müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein:
Als Vorlage für das Einreichen einer Beschwerde dient Ihnen das folgende Dokument:
Das Handbuch des Deutschen Instituts für Menschenrechte gibt hilfreiche Tipps für die Einreichung einer Beschwerde:
Zum AnfangLetzte Aktualisierung: 22.07.2024