Caso 1999-026N

Ausländerfeindlicher Zeitungsartikel: «Was ich nicht klauen kann, mach ich kaputt»

Zurigo

Cronistoria della procedura
1999 1999-026N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt die Strafuntersuchung ein.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione Oggetto della protezione in generale
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Giornalisti / editori
Vittime Stranieri e appartenenti ad altri gruppi etnici
Mezzi utilizzati Scritti
Contesto sociale Media (Internet incl.)
Ideologia Razzismo (nazionalità / origine)

Sintesi

Es wurde Strafanzeige gegen den verantwortlichen Redaktor einer Zeitschrift wegen Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis StGB eingereicht. Anlass zur Anzeigeerstattung hatte ein Bericht in der erwähnten Zeitung vom April 1999 mit dem Titel «Was ich nicht klauen kann, mach ich kaputt» bzw. der Schlusssatz dieses Artikels «Wenn du mich nicht lassen dein Velo klauen, dann ich dich auch nicht lasse dein Velo fahren» gegeben.

Die Strafverfolgungsbehörde stellt die Strafuntersuchung ein, weil durch die besagte Textpassage keine konkrete Gruppe oder eine Gruppe von Personen angesprochen worden sei und das Erfordernis der Absprechung der Existenzberechtigung fehle. Somit sei der objektive Tatbestand von Art. 261bis Abs. 4 Hälfte 1 StGB nicht erfüllt.

Decisione

Einstellung der Strafuntersuchung.