Caso 1999-051N

Beschimpfung der Nachbarin: «Jugos raus»

Lucerna

Cronistoria della procedura
1999 1999-051N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt die Strafuntersuchung ein.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie Pubblicamente (in pubblico)
Parole chiave
Autori Operatori del terziario
Vittime Stranieri e appartenenti ad altri gruppi etnici
Mezzi utilizzati Parole;
Gesti
Contesto sociale Vicinato
Ideologia Razzismo (nazionalità / origine)

Sintesi

Die Hauswartin wird beschuldigt, u.a. die Anzeigeerstatterin und ihre Kinder mit «Ihr blöden Jugos» oder «Jugos raus», verbunden mit entsprechender Gestik, beschimpft zu haben. Jedes zweite Wort von ihr sei «Blöde Ausländer, Jugos».

Die Strafverfolgungsbehörde stellt die Strafuntersuchung ein, weil das Tatbestandsmerkmal der Öffentlichkeit hier klar nicht gegeben sei. Öffentlich ist eine Äusserung, wenn sie an einen grösseren, durch persönliche Beziehungen nicht zusammenhängenden Kreis von Personen, gerichtet ist. Im vorliegenden Fall wohnen die Beteiligten im gleichen Wohnblock und die Angeschuldigte ist zudem die Hauswartin. Somit bestehen persönliche Beziehungen zwischen der Angeschuldigten und den Geschädigten und die Äusserungen wurden nicht öffentlich im Sinne von Art. 261bis StGB vorgenommen.

Decisione

Einstellung der Strafuntersuchung.