Caso 2000-012N

Belästigung von Passanten mit Nazi-Parolen und Hitlergruss

Basilea Campagna

Cronistoria della procedura
2000 2000-012N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Art. 261bis CP / 171c CPM (nessuna specificazione della fattispecie)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Nessuna indicazione sulla vittima
Mezzi utilizzati Parole
Contesto sociale Luoghi pubblici
Ideologia Estremismo di destra

Sintesi

Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen im April 1999 auf einem öffentlichen Platz Passanten mit Parolen und Hitlergruss belästigt zu haben. Der Angeschuldigte bestreitet die Vorwürfe und gibt an, dass eine andere Gruppierung von Skinheads welche bekannt sei für ihr auffälliges Verhalten, am gleichen Ort gewesen sei.

Die Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein, weil ein Freispruch vor Strafgericht angesichts der konkreten Sach- und Beweislage mit Sicherheit zu erwarten sei.

Decisione

Einstellung des Strafverfahrens.