Caso 2000-027N
Friburgo
Cronistoria della procedura | ||
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2000 | 2000-027N | 1. Instanz verurteilt den Angeklagten. |
Criteri di ricerca giuridici | |
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Atto / Fattispecie oggettiva | Art. 261bis CP / 171c CPM (nessuna specificazione della fattispecie) |
Oggetto della protezione | |
Domande specifiche sulla fattispecie |
Parole chiave | |
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Autori | Giovani |
Vittime | Stranieri e appartenenti ad altri gruppi etnici |
Mezzi utilizzati | Parole; Vie di fatto |
Contesto sociale | Luoghi pubblici |
Ideologia | Razzismo (nazionalità / origine) |
An einem Abend im Oktober 1999 befand sich der Angeschuldigte zusammen mit seinem Zwillingsbruder und einem Bekannten auf dem Platz. Als drei asiatisch aussehende Jugendliche an ihnen vorbei gehen wollten, begann der Angeschuldigte Urwaldschreie auszustossen und die Jugendlichen als «Fidschis» zu betiteln. Nachdem einer der provozierten Jugendlichen wissen wollte, ob er Probleme habe, wurde er vom Angesprochenen mit einem Faustschlag an den Kopf niedergeschlagen. Die zwei Begleiter des Angeschuldigten griffen sodann ihrerseits den am Boden Liegenden an und traktierten ihn auch mit einem Fusstritt in die Rippen.
Der Angeschuldigte wurde von der 1. Instanz der Begehung von Rassendiskriminierung schuldig gesprochen, weil er sich öffentlich an Zurufen von offensichtlich rassistischer Prägung beteiligte, die gegen asiatisch aussehende Jugendliche gerichtet waren, und er sich sogar zu einem Angriff gegen diese Personen hinreissen liess. Er wird wegen Rassendiskriminierung, Angriff und einfacher Körperverletzung zu 5 Tagen Einschliessung bedingt verurteilt.
Verurteilung wegen Rassendiskriminierung, Angriff und einfacher Körperverletzung zu 5 Tagen Einschliessung bedingt. Die Probezeit beträgt 1 Jahr. Der Verurteilte wird unter Schutzaufsicht gestellt. Zusätzlich dazu muss er sich bei den beiden Opfern schriftlich entschuldigen.