Caso 2002-032N

„Mosad und Kennedy ?“

Basilea Campagna

Cronistoria della procedura
2002 2002-032N Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis StGB schuldig gesprochen und zu einer Busse von CHF 300.- verurteilt.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Propagazione di un'ideologia (2° comma)
Oggetto della protezione Religione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Ebrei
Mezzi utilizzati Scritti
Contesto sociale Reti sociali
Ideologia Antisemitismo

Sintesi

Der Beschuldigte veröffentlichte in einem öffentlich zugänglichen Internetforum einen Artikel mit dem Titel «Mosad und Kennedy ?", in welchem unter anderem behauptet wird, dass das sogenannte Weltjudentum die Weltherrschaft an sich reissen und die gesamte nichtjüdische Menschheit unterdrücken wolle. Der verleumderische und diskriminierende Artikel wurde vom Angeschuldigten unter eigenem Namen veröffentlicht.

Decisione

Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis StGB schuldig gesprochen und zu einer Busse von CHF 300.- verurteilt. Desweitern werden ihm neben einer Probezeit von einem Jahr für die Löschung des Eintrags im Strafregister auch die Verfahrenskosten auferlegt.