Caso 2004-052N

Hitlergruss in einem Restaurant

Argovia

Cronistoria della procedura
2004 2004-052N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione Oggetto della protezione in generale
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Nessuna indicazione sulla vittima
Mezzi utilizzati Gesti
Contesto sociale Luoghi pubblici
Ideologia Estremismo di destra

Sintesi

Der Beschuldigte schlug beim Verlassen des Restaurantes mit der Faust mutwillig das Fenster der Eingangstüre ein, wodurch Sachschaden entstand.
Beim Verlassen des Restaurantes drehte sich der Beschuldigte ausserdem um und führte gegen die Gäste eine rechtsextreme Geste (Hitlergruss) aus.

Decisione

Der Beschuldigte wird zu einer Busse von CHF 450.00 und CHF 30.00 Kanzleigebühr verurteilt, die im Falle schuldhafter Nichtbezahlung innert einem Monat in 15 Tage Haft umgewandelt werden kann.
Bei Bewährung während der Probezeit von 1 Jahr wird der Eintrag im Strafregister gemäss Art. 49 Ziff. 4 StGB gelöscht.