Caso 2005-017N

Herabsetzendes Parteiprogramm 1

Argovia

Cronistoria della procedura
2005 2005-017N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Incitamento all’odio o alla discriminazione (1° comma);
Propagazione di un'ideologia (2° comma)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone politiche
Vittime Stranieri e appartenenti ad altri gruppi etnici
Mezzi utilizzati Scritti
Contesto sociale Luoghi pubblici
Ideologia Razzismo (nazionalità / origine)

Sintesi

Der Beschuldigte hat zusammen mit anderen entschieden, ein Parteiprogramm zu veröffentlichen, welches eine kollektive Schmähung der Ausländer beinhaltet, indem ihnen Menschenrechte abgesprochen werden und ein Aufruf zur Rückführung kulturfremder Ausländer erfolgt.

Die Untersuchungsbehörde hält fest: «Der Beschuldigte hat öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass und Diskriminierung aufgerufen. Der Beschuldigte hat zudem öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind. Dieses Verhalten ist strafbar gemäss Art. 261bis Abs. 1 und 2 StGB. Der Beschuldigte wird zu einer Busse von Fr. 300.- verurteilt.»

Gegen weitere Beteiligte wurden separate Strafverfahren geführt, siehe auch Entscheide 2005-015N, 2005-016N und 2005-018N Datenbank EKR.

Decisione

Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis Abs. 1 und 2 StGB schuldig gesprochen und zu einer Busse von Fr. 300.- verurteilt.