Caso 2006-015N
Argovia
Cronistoria della procedura | ||
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2006 | 2006-015N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein. |
Criteri di ricerca giuridici | |
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Atto / Fattispecie oggettiva | Art. 261bis CP / 171c CPM (nessuna specificazione della fattispecie) |
Oggetto della protezione | |
Domande specifiche sulla fattispecie |
Parole chiave | |
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Vittime | Nessuna indicazione sulla vittima |
Mezzi utilizzati | Documenti sonori / immagini; Propagazione di materiale razzista |
Contesto sociale | Arte e scienza |
Ideologia | Nessuna indicazione sull'ideologia |
Anlässlich einer Personen- und Fahrzeuggrosskontrolle, welche in Zusammenhang mit einem Skinhead-Konzert durchgeführt wurden, konnte im Fahrzeug des Beschuldigten (Fahrzeughalter) ein Koffer mit 69 CDs und 1 DVD rechtsextremer Bands gefunden und sichergestellt werden. Der Fahrzeuglenker gab bei der Kontrolle an, dass die sichergestellten CDs und die DVD dem Fahrzeughalter gehörten und dass er und seine Begleiter nichts damit zu tun hätten.
Der Beschuldigte bestätigte einen Monat später anlässlich der Befragung, dass die sichergestellten Ton- und Bildträger ihm gehörten. Es handle sich dabei um eine Sammlung von Skinhead-Musik, welche er hauptsächlich übers Internet erworben habe und ausschliesslich zum Eigengebrauch bestimmt sei. Er bestritt, dass die CDs für den Handel bestimmt waren; die teilweise vorhandenen Preisetiketten seien bereits beim Kauf angebracht gewesen. Er habe das Auto kurzfristig seinem Wohnungsgenossen geliehen und habe nicht mehr daran gedacht, dass sich die Sammlung noch im Kofferraum befinde. Das Fahrziel wollte er ebenfalls nicht gekannt haben.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde hält fest, eine Beurteilung der sichergestellten Tonträger betreffend rassendiskriminierender Textpassagen durch Anhören sei nicht möglich, da die Liedtexte oft unverständlich und schwierig zu interpretieren seien. Unter Beizug einer umfangreichen Datensammlung des Deutschen Bundeskriminalamtes, welches rechtsextreme Tonträger von Skinheadbands registriere und auswerte, sei es möglich gewesen folgenden CDs rassendiskriminierende und damit strafrelevante Inhalte zuzuordnen: Aryan Brotherhood Fanatiker, Kraftschlag Götter des Krieges, Sniper Born to war, SSA Der Kampf hat begonnen! , Storm of hate Das System es wackelt! , White Destiny Finde deinen Weg.
Aufgrund der Ermittlungsergebnisse könne aber dem Beschuldigten ein strafrechtlich relevantes Verhalten im Zusammenhang mit Art. 261bis StGB, d.h. eine den straflosen Eigengebrauch übersteigende Handlung, nicht rechtsgenüglich nachgewiesen werden.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt deshalb das Verfahren ein und zieht die sechs CDs mit rassendiskriminierendem Inhalt ein. Die rechtlichen 63 CDs und die DVD werden dem Beschuldigten wieder ausgehändigt.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Verfahren ein. Sechs CDs mit rassendiskriminierendem Inhalt werden eingezogen.