Caso 2006-051N
Argovia
Cronistoria della procedura | ||
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2006 | 2006-051N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten. |
Criteri di ricerca giuridici | |
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Atto / Fattispecie oggettiva | Incitamento allodio o alla discriminazione (1° comma); Propagazione di un'ideologia (2° comma) |
Oggetto della protezione | |
Domande specifiche sulla fattispecie |
Parole chiave | |
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Autori | Persone politiche |
Vittime | Stranieri e appartenenti ad altri gruppi etnici |
Mezzi utilizzati | Scritti; Comunicazione elettronica |
Contesto sociale | Luoghi pubblici; Internet (senza social media) |
Ideologia | Razzismo (nazionalità / origine) |
Der Beschuldigte hat ein Parteiprogramm verfasst, welches eine kollektive Schmähung der Ausländer beinhaltet, indem ihnen Menschenrechte abgesprochen werden und ein Aufruf zur Rückführung kulturfremder Ausländer erfolgt. Das Programm wurde nach erfolgter Genehmigung durch den Vorstand auf der parteieigenen Internetseite veröffentlicht.
Die Untersuchungsbehörde hält fest: «Der Beschuldigte hat öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass und Diskriminierung aufgerufen. Der Beschuldigte hat zudem öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind. Diese Verhalten ist strafbar gemäss Art. 261bis Abs. 1 und 2 StGB. Der Beschuldigte wird zu einer Busse von Fr. 500.- verurteilt.»
Gegen weitere Beteiligte wurden separate Strafverfahren geführt, siehe auch Entscheid 2005-015N, 2005-016N, 2005-017N, 2005-018N und 2006-020N Datenbank EKR.
Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis Abs. 1 und 2 StGB schuldig gesprochen und zu einer Busse von Fr. 500.- verurteilt.