Caso 2007-007N

Rassendiskriminierende Propagandaaktion mittels Leserbriefes

Zurigo

Cronistoria della procedura
2007 2007-007N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Organizzazione di azioni di propaganda (3° comma)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Altre vittime
Mezzi utilizzati Scritti
Contesto sociale Media (Internet incl.)
Ideologia Altre ideologie

Sintesi

In der Ausgabe der Tageszeitung «Tages Anzeiger» vom 31.01.2006 liess der Angeschuldigte einen Leserbrief mit folgendem Inhalt abdrucken: «Der Hamas-Sieg, der zu akzeptieren ist, zeigt meiner Meinung nach einmal mehr, wessen Geist das palästinensische Volk ist. Das Wahlresultat spricht für sich: Nun wissen auch die blauäugigen, friedliebenden, naiven Europäer, mit welchen Verbrechern sie es zu tun haben, und können nicht mehr die Augen vor der palästinensischen Realität verschliessen…».

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde kommt zum Schluss, dass sich der Angeschuldigte der Rassendiskriminierung im Sinn von Art. 261bis Abs. 3 StGB strafbar gemacht hat.

Der Angeschuldigte wird mit einer bedingten Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu je CHF 150.-, insgesamt CHF 750.-, bestraft.

Decisione

Der Angeklagte hat sich der Rassendiskriminierung im Sinn von Art. 261bis Abs. 3 StGB strafbar gemacht. Er wird mit einer bedingten Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu je CHF 150.-, insgesamt CHF 750.-, bestraft.