Caso 2007-056N

Einlassverweigerung 1

Soletta

Cronistoria della procedura
2007 2007-056N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Rifiuto di fornire un servizio (5° comma)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Operatori del terziario
Vittime Stranieri e appartenenti ad altri gruppi etnici
Mezzi utilizzati Rifiuto di un servizio
Contesto sociale Tempo libero / Sport
Ideologia Razzismo (nazionalità / origine)

Sintesi

Zwei Türsteher eines Dance Clubs verweigerten dem Opfer den Einlass in das Lokal mit der Begründung, dass auf Geheiss der Geschäftsleitung (siehe EKR-Datenbank 2007-57) keine Angehörigen von Balkanstaaten im Lokal erwünscht seien. An diesem Abend wurde der Geschädigte von einem Team eines Fernseh-senders begleitet, welches alles auf Video aufnahm. Der Beschuldigte Türsteher konnte aber nicht als Urheber der Äusserung ausgemacht werden, da auf der Videoaufnahme die Aussage dem zweiten Türsteher zugeordnet werden konnte. Aus diesem Grund wurde die Strafuntersuchung eingestellt.

Decisione

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein.