Caso 2007-056N
Soletta
Cronistoria della procedura | ||
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2007 | 2007-056N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein. |
Criteri di ricerca giuridici | |
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Atto / Fattispecie oggettiva | Rifiuto di fornire un servizio (5° comma) |
Oggetto della protezione | |
Domande specifiche sulla fattispecie |
Parole chiave | |
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Autori | Operatori del terziario |
Vittime | Stranieri e appartenenti ad altri gruppi etnici |
Mezzi utilizzati | Rifiuto di un servizio |
Contesto sociale | Tempo libero / Sport |
Ideologia | Razzismo (nazionalità / origine) |
Zwei Türsteher eines Dance Clubs verweigerten dem Opfer den Einlass in das Lokal mit der Begründung, dass auf Geheiss der Geschäftsleitung (siehe EKR-Datenbank 2007-57) keine Angehörigen von Balkanstaaten im Lokal erwünscht seien. An diesem Abend wurde der Geschädigte von einem Team eines Fernseh-senders begleitet, welches alles auf Video aufnahm. Der Beschuldigte Türsteher konnte aber nicht als Urheber der Äusserung ausgemacht werden, da auf der Videoaufnahme die Aussage dem zweiten Türsteher zugeordnet werden konnte. Aus diesem Grund wurde die Strafuntersuchung eingestellt.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein.