Caso 2007-069N
Glarona
Cronistoria della procedura | ||
---|---|---|
2007 | 2007-069N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten. |
Criteri di ricerca giuridici | |
---|---|
Atto / Fattispecie oggettiva | Art. 261bis CP / 171c CPM (nessuna specificazione della fattispecie) |
Oggetto della protezione | |
Domande specifiche sulla fattispecie |
Parole chiave | |
---|---|
Vittime | Ebrei; Stranieri e appartenenti ad altri gruppi etnici |
Mezzi utilizzati | Vie di fatto; Propagazione di materiale razzista |
Contesto sociale | Media (Internet incl.) |
Ideologia | Estremismo di destra |
Der Angeklagte wurde als Teilnehmer einer rechtsgerichteten Gruppierung identifiziert, die eine Kundgebung der Partei X Glarnerland sabotierten, indem sie die Teilnehmenden vertrieben und Einzelne körperlich angriffen. Weiter griff die rechtsgerichtete Gruppierung auch zivile Polizeibeamte an, von denen drei ärztlich behandelt werden mussten.
Des Weiteren kaufte der Angeklagte 73 CDs mit antisemitischem und rassistischem Inhalt zwecks Weitergabe an seine Kollegen. Die CDs wurden alle beschlagnahmt.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB). Weiter ist der Angeklagte schuldig des Angriffs (Art. 134 StGB), des Landfriedensbruchs (Art. 260 StGB) sowie der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 Ziff. 1 und 2 StGB).
Der Angeschuldigte wird zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je CHF 110.-, insgesamt CHF 19'800.-, verurteilt. 90 Tagessätze werden bedingt ausgesprochen, 90 Tagessätze werden unbedingt ausgesprochen und sind zu vollziehen.
Die beschlagnahmten 73 CDs werden eingezogen und vernichtet.