Caso 2008-051N

Sachverhalt liegt nicht vor

San Gallo

Cronistoria della procedura
2008 2008-051N Die 1. Instanz verurteilt den Beschuldigten.
Criteri di ricerca giuridici
Autorità/Istanza 1a istanza cantonale
Atto / Fattispecie oggettiva Art. 261bis CP / 171c CPM (nessuna specificazione della fattispecie)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Nessuna indicazione sull'autore
Vittime Nessuna indicazione sulla vittima
Mezzi utilizzati Nessuna indicazione sui mezzi utilizzati
Contesto sociale Nessuna indicazione sul contesto sociale
Ideologia Nessuna indicazione sull'ideologia

Sintesi

Der Sachverhalt liegt nicht vor. Aus dem Urteil wird einzig ersichtlich, dass sich der Beschuldigte der Rassendiskriminierung, des Raufhandels, der versuchten schweren Körperverletzung, der qualifiziert einfachen Körperverletzung (gegen eine wehrlose Person), der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, der Missachtung polizeilicher Anweisungen sowie des Landfriedensbruchs schuldig gemacht hat.

Decisione

Der Beschuldigt wird für die oben genannten Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgehoben unter Ansetzung einer Probezeit von 3 Jahren.
Der Beschuldigte wird zudem zu einer Busse von Fr. 1'500.- verurteilt. Bei schuldhaftem Nichtbezahlen erfolgt ersatzweise einer Freiheitsstrafe von 15 Tagen.