Caso 2009-025N

Hitlergruss im Bahnhof und Rufe «Heil Hitler» aus dem Fenster

Soletta

Cronistoria della procedura
2009 2009-025N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 100.- und zu einer Busse von CHF 700.-.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Propagazione di un'ideologia (2° comma)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Nessuna indicazione sulla vittima
Mezzi utilizzati Parole;
Gesti
Contesto sociale Luoghi pubblici
Ideologia Estremismo di destra

Sintesi

Dem Angeklagten werden mehrere Widerstösse, u.a. Rassendiskriminierung vorgeworfen. Er hat im angetrunkenen Zustand im Bahnhof mehrmals den Hitlergruss ausgeführt und «Sieg Heil» gerufen. In einem weiteren Zeitpunkt hat er wieder im angetrunkenen Zustand während mehreren Minuten mehrmals «Heil Hitler» aus dem Fenster geschrien.

Decisione

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Angeklagten schuldig und verurteilt ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 100.- und zu einer Busse von CHF 700.-.