Caso 2010-039N

«Scheiss Araber»

Argovia

Cronistoria della procedura
2010 2010-039N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Art. 261bis CP / 171c CPM (nessuna specificazione della fattispecie)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Stranieri e appartenenti ad altri gruppi etnici
Mezzi utilizzati Parole
Contesto sociale Luoghi pubblici
Ideologia Razzismo (nazionalità / origine)

Sintesi

Gegen Mitternacht hielt sich der Beschuldigte beim Bahnhof X. auf und wollte ein Billett nach Y. lösen. Da er den Standort des Billett-Automaten nicht kannte, wandte er sich an das Zugspersonal. Weil der Beschuldigte sodann den Billett-Automaten nicht fand, wandte er sich erneut an das Zugspersonal, und weil sein Zug demnächst anfuhr, war er wütend und gereizt. Nach den Aussagen von A. und B. wurden sie in der Folge durch den Beschuldigten übel beschimpft: "...scheiss Araber...du Schlampe... scheiss SBB ... scheiss Ausländer...fickt euch etc." Anschliessend hat der Beschuldogte den Zug ohne gültigen Fahrausweis bestiegen. Die beiden Geschädigten stellten Strafantrag wegen Beschimpfung.
Der Beschuldigte stand zum Tatzeitpunkt unter Alkoholeinfluss und kann sich an den Vorfall nicht erinnern. Gemäss dem eingeholten Vorstrafenbericht wurde er noch nie straffällig.

Decisione

Der Beschuldigte wird der Beschimpfung gemäss Art. 177 Abs. 1 StGB sowie der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261 Abs. 4 StGB schuldig gesprochen. Der Beschuldigte wird verurteilt zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je CHF 100.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren. Weiter wird er zu einer Busse von CHF 600.00 verurteilt. Bei schuldhafter Nichtbezahlung tritt an Stelle der Busse eine Ersatzfreiheitsstrafe von 6 Tagen. Zusätzlich trägt der Beschuldigte die Kosten (Staatsgebühr CHF 200.00, Kanzleigebühr CHF 50.00, Rechnungsbetrag CHF 850.00). Das Urteil wird im Strafregister eingetragen.