Caso 2012-019N

"Ausländer haben sich auf den Boden zu legen und zu schweigen, wenn ein Schweizer vorbeigeht"

Basilea Città

Cronistoria della procedura
2012 2012-019N Das zuständige Militärgericht verurteilt den Beschuldigten.
Criteri di ricerca giuridici
Autorità/Istanza Tribunal militari
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Persone nere / PoC
Mezzi utilizzati Parole;
Vie di fatto
Contesto sociale Luoghi pubblici
Ideologia Razzismo (colore di pelle)

Sintesi

Der Beschuldigte beschimpfte den Geschädigten wegen dessen ausländischen Abstammung und dunkler Hautfarbe mehrfach als „Neger“. Nachdem der Begleiter des Geschädigten den Beschuldigten nach den Gründen seines Verhaltens gefragt hatte, begab sich dieser zu ihnen und sagte, Ausländer hätten sich auf den Boden zu legen und zu schweigen, wenn ein Schweizer vorbeigehe.

In der Folge gerieten der Beschuldigte und der Geschädigte verbal aneinander, wobei der Beschuldigte seinem Gegner ohne Vorwarnung mit der rechten Faust ins Gesicht schlug. Der Beschuldigte wies zur Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1.89 und höchstens 2.44 Gewichtspromille auf. Er wusste, dass er unter Alkoholeinfluss zu aggressivem Verhalten neigt. Der Vorfall ereignete sich im öffentlichen Raum, als sich die Beteiligten im Ausgang befanden, und wurde von verschiedenen militärischen und zivilen Drittpersonen wahrgenommen.

Decisione

Das zuständige Militärgericht verurteilt den Beschuldigten wegen Rassendiskriminierung und versuchter einfacher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 110.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 3 Jahren.