Caso 2013-006N

Bezeichnung als «N****in»

Zurigo

Cronistoria della procedura
2013 2013-006N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt die Beschuldigte.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Giovani
Vittime Persone nere / PoC
Mezzi utilizzati Parole;
Vie di fatto
Contesto sociale Tempo libero / Sport
Ideologia Razzismo (colore di pelle)

Sintesi

An einer Bushaltestelle selber und während der nachfolgenden Busfahrt provozierte die Beschuldigte (zusammen mit anderen Beteiligten) die Geschädigte, eine brasilianische Staatsangehörige, absichtlich und sang wiederholt ein Lied mit rassistischen Zeilen, das klar auf die Geschädigte Bezug nahm. Zudem bezeichneten sie die Geschädigte wiederholt als Negerin. Die urteilende Behörde hält fest, dass durch das Verhalten der Beschuldigten und Ihren Begleiterinnen, die Geschädigte als dunkelhäutige Frau in der Öffentlichkeit klar und willentlich im Sinne von Art. 261bis Abs. 4 StGB diskriminiert wurde. Nach der Busfahrt kam es zwischen den Beteiligten zu gegenseitigen Tätlichkeiten.

Decisione

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt die Beschuldigte wegen Rassendiskriminierung und Tätlichkeiten zu einer persönlichen Leistung von 4 Tagen.