Caso 2013-028N

Rassistischer Kommentar zu einem Videofilm auf Youtube

Berna

Cronistoria della procedura
2013 2013-028N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Art. 261bis CP / 171c CPM (nessuna specificazione della fattispecie)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Nessuna indicazione sull'autore
Vittime Nessuna indicazione sulla vittima
Mezzi utilizzati Scritti;
Comunicazione elettronica
Contesto sociale Reti sociali
Ideologia Nessuna indicazione sull'ideologia

Sintesi

Der Beschuldigte hat einen Kommentar mit rassistischem Inhalt zu einem Videofilm auf Youtube veröffentlicht. Gemäss der zuständigen Strafverfolgungsbehörde hat er sich damit der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis StGB strafbar gemacht.

Decisione

Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung schuldig erklärt und mit einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 30.00 sowie mit einer Verbindungsbusse von CHF 300.00 (mit Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen) bestraft. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Dem Beschuldigten werden im Übrigen die Verfahrenskosten auferlegt.