Caso 2013-030N

Rassendiskriminierung im Kebap-Laden : « komm heraus du schwarzes Schaf » 1

Berna

Cronistoria della procedura
2013 2013-030N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Stranieri e appartenenti ad altri gruppi etnici
Mezzi utilizzati Parole;
Vie di fatto;
Altri mezzi utilizzati
Contesto sociale Altro contesto sociale
Ideologia Razzismo (nazionalità / origine)

Sintesi

Der Beschuldigte beteiligte sich an einer gewaltsamen körperlichen Einwirkung auf A., welcher durch diesen Angriff verletzt wurde. Der Beschuldigte bedrohte A. insbesondere laut und aggressiv und warf einen Stuhl in dessen Richtung. Bei dem Vorfall wurden ausserdem diverse Gegenstände sowie eine Glasscheibe und eine Glasvitrine im Kebap-Laden beschädigt (Deliktsbetrag CHF 9‘180.00). Unter starkem Alkoholeinfluss (Atemalkoholtest 2.63 Gewichtspromille) schrie der Beschuldigte Naziparolen, Heil-Hitler-Rufe und „komm heraus du schwarzes Schaf“. Darüber hinaus hat der Beschuldigte unter Alkoholeinfluss einen Personenwagen gelenkt ohne dabei die Fahrzeugbeleuchtung einzuschalten.

Decisione

Der Beschuldigte wird wegen Angriffs (Art. 134 StGB), Drohung (Art. 180 Abs. 1 StGB), Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 1 StGB), Rassendiskriminierung mehrfach begangen (Art. 261bis StGB) sowie Fahrens in angetrunkenem Zustand mit Motorfahrzeug (qualifiziert) und einfacher Verkehrsregelverletzung schuldig erklärt. Er wird bestraft mit einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je CHF 100.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben unter Ansetzung einer Probezeit von vier Jahren. Der Beschuldigte wird zudem mit einer Verbindungsbusse von CHF 2000.00 mit Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen sowie mit einer Busse von CHF 60.00 mit Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag bestraft. Ausserdem werden ihm die Verfahrenskosten auferlegt. Teilweises Zusatzurteil zu einem vorher ergangenen Strafbefehl.