Caso 2014-030N

Facebook-Post: «Das huere Ausländerpack...Si alles nur Schmarotzer u kriminelli»

Berna

Cronistoria della procedura
2014 2014-030N Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig gesprochen. Er wird mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 100.00.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Richiedenti l'asilo
Mezzi utilizzati Scritti;
Comunicazione elettronica
Contesto sociale Reti sociali
Ideologia Razzismo (colore di pelle)

Sintesi

Der Beschuldigte postete auf einer öffentlich zugänglichen Facebookseite einen rassistischen Post.
Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig gesprochen.

In fatto

Der Beschuldigte postete auf der öffentlich zugänglichen Facebookseite «Gegen das Asylzentrum Schafhausen i.E.» den Satz «Das huere Ausländerpack...Si alles nur Schmarotzer u kriminelli».

Decisione

Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig gesprochen. Er wird mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 100.00, ausmachend CHF 2’000.00, bestraft. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren. Die Kosten des Verfahrens im Umfang von CHF 500.00 werden dem Beschuldigten auferlegt.