Caso 2015-004N

Gaskammerfoto auf Facebook - «dört ghöre die ine !!"

Basilea Campagna

Cronistoria della procedura
2015 2015-004N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Incitamento all’odio o alla discriminazione (1° comma)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Ebrei
Mezzi utilizzati Scritti;
Comunicazione elettronica
Contesto sociale Reti sociali
Ideologia Antisemitismo

Sintesi

Im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt postete der Beschuldigte auf einer pro-palästinensischen, öffentlich zugänglichen Facebook-Seite eine Fotografie mit einem Kommentar « dört ghöre die ine!! ».
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nahm er durch diesen Eintrag zumindest in Kauf, zu Hass gegen Menschen jüdischer Religion (Art. 261bis Abs. 1 StGB) aufzurufen. Dies einerseits hinsichtlich der historischen Tatsache der Vergasung der Juden im zweiten Weltkrieg. Andererseits aber auch, weil die israel-kritische Facebook-Seite unter anderem zu Demonstrationen in diesem Zusammenhang aufrief und bereits viele rassendiskriminierende Kommentare enthielt.

In fatto

Im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt postete der Beschuldigte auf einer pro-palästinensischen, öffentlich zugänglichen Facebook-Seite eine Fotografie von Gaskammern und versah diese mit dem Kommentar « dört ghöre die ine!! ».

Decisione

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten wegen Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis Abs. 1 StGB zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 20 Tagessätzen à CHF 70.00 und zur Bezahlung einer Busse von CHF 300.00.