Caso 2015-009N

Antisemitischer Facebook Eintrag: Hitlerbild " (...) um euch zu zeigen, wieso ich sie getöten habe»

San Gallo

Cronistoria della procedura
2015 2015-009N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà);
Disconoscimento di un genocidio (4° comma 2ª metà)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Ebrei
Mezzi utilizzati Scritti;
Comunicazione elettronica;
Documenti sonori / immagini
Contesto sociale Reti sociali
Ideologia Antisemitismo

Sintesi

Der Angeklagte hatte einen antisemitischen Kommentar gepostet.
Gemäss der Strafverfolgungsbehörde bringt der Beschuldigte mit dieser Äusserung bewusst zum Ausdruck, es gäbe eine Rechtfertigung für den Holocaust und setzt die Juden damit öffentlich bewusst herab, was nach Art. 261bis Abs. 4 StGB strafbar ist.

In fatto

Der Beschuldigte postete auf einer öffentlichen Facebook-Seite, die zu pro-palästinensischen Aktionen aufrief, ein Bild mit Adolf Hitler, welches mit folgendem Schriftzug versehen war: „Ich könnte alle Juden töten, aber ich habe einige am Leben gelassen, um euch zu zeigen, wieso ich sie getötet habe.“

Decisione

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten wegen Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis Abs. 4 StGB zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 50.00 (bedingt vollziehbar mit einer Probezeit von drei Jahren) und zu einer Busse von CHF 600.00. Ausserdem auferlegt sie ihm die Verfahrenskosten.