Caso 2015-016N

Antisemitischer Facebook-Beitrag: „[…] ICH HABE EINIGE AM LEBEN GELASSEN UM EUCH ZU ZEIGEN WIESO ICH SIE GETÖTET HABE, Adolf Hitler“

Soletta

Cronistoria della procedura
2015 2015-016N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà);
Disconoscimento di un genocidio (4° comma 2ª metà)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Ebrei
Mezzi utilizzati Scritti;
Comunicazione elettronica;
Documenti sonori / immagini
Contesto sociale Reti sociali
Ideologia Antisemitismo

In fatto

Der Beschuldigte postete auf einer öffentlichen Facebook-Seite, die zu pro-palästinensischen Aktionen aufrief, bewusst und gewollt den Beitrag: „ICH KÖNNTE ALLE JUDEN TÖTEN ABER ICH HABE EINIGE AM LEBEN GELASSEN UM EUCH ZU ZEIGEN WIESO ICH SIE GETÖTET HABE, Adolf Hitler“. Dazu postete er ein Bild von Adolf Hitler.

Decisione

Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis StGB schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 30.00, bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren, verurteilt. Ausserdem werden ihm die Verfahrenskosten von CHF 400.00 auferlegt.