Caso 2015-018N

Antisemitischer Facebook-Beitrag: „[…] es gibt erst friden wen alle juden vernichtet sind […]“

Soletta

Cronistoria della procedura
2015 2015-018N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà);
Disconoscimento di un genocidio (4° comma 2ª metà)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Ebrei
Mezzi utilizzati Scritti;
Comunicazione elettronica;
Documenti sonori / immagini
Contesto sociale Reti sociali
Ideologia Antisemitismo

In fatto

Der Beschuldigte postete auf einer öffentlichen Facebook-Seite, die zu pro-palästinensischen Aktionen aufrief, folgende Beiträge: „JEDEM DAS SEINE“ mit einem Bild des KZ Buchenwald, „dreckiger locken kopf…(Bild einer Pistole) es gibt erst friden wen alle juden vernichtet sind“, „Jeden Tag das selbe. Es raubt mir den Verstand. Seh ich Juden, wie sie morden in fremden Land. Es heisst Palästina nicht Israel. Doch dort herrschen Zionisten unter Mordbefehl. Und dann darf man hier nicht sagen, was man denkt. Wenn mal ein Araber verzweifelt die Besatzer sprengt. Das tapfere Volk von Palästina sollte man verehren. Weil sie allein sich auf der Welt noch gegen Juden Wehren.“

Decisione

Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis StGB schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 70.00 verurteilt. Ausserdem werden ihm die Verfahrenskosten von CHF 400.00 auferlegt.