Caso 2015-020N

Antisemitischer Facebook-Beitrag: «Scheiss juden»

Argovia

Cronistoria della procedura
2015 2015-020N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Ebrei
Mezzi utilizzati Scritti;
Comunicazione elettronica
Contesto sociale Reti sociali
Ideologia Antisemitismo

Sintesi

Der Angeklagte hatte einen antisemitischen Kommentar gepostet.
Gemäss der Strafverfolgungsbehörde rief er damit vorsätzlich öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung auf, was nach Art. 261bis StGB strafbar ist.

In fatto

Der Beschuldigte postete auf einer öffentlichen Facebook-Seite, die zu pro-palästinensischen Aktionen aufrief, den Eintrag „Scheiss juden“.

Decisione

Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis StGB schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 60.00 bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren), sowie zu einer Busse von CHF 300.00 (bei schuldhafter Nichtbezahlung tritt an Stelle der Busse eine Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen) verurteilt. Ausserdem werden ihm die Verfahrenskosten von CHF 1200.00 auferlegt.