Caso 2015-021N

Antisemitischer Facebook-Beitrag: «I will Hitler back»

Soletta

Cronistoria della procedura
2015 2015-021N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Ebrei
Mezzi utilizzati Scritti
Contesto sociale Internet (senza social media)
Ideologia Antisemitismo;
Estremismo di destra

Sintesi

Der Beschuldigte veröffentlichte auf einer für alle Mitglieder einsehbaren Facebook Seite namens «Demo für Palästina in der Schweiz» einen diskriminierenden Beitrag. Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig erklärt.

In fatto

Der Beschuldigte veröffentlichte auf einer für alle Mitglieder einsehbaren Facebook Seite namens «Demo für Palästina in der Schweiz» den diskriminierenden Beitrag «I will Hitler Back». Dadurch setzte er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Juden durch Wort und Schrift wegen ihrer ‘Rasse’, resp. ihrer Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herab.

Decisione

Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis StGB schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 100.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren, verurteilt. Ausserdem werden ihm die Verfahrenskosten von CHF 400.00 auferlegt.