Caso 2015-025N

Hakenkreuz und die Ziffern „88“ auf Bäume gesprayt

Soletta

Cronistoria della procedura
2015 2015-025N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Propagazione di un'ideologia (2° comma)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Ebrei
Mezzi utilizzati Scritti;
Documenti sonori / immagini;
Altri mezzi utilizzati
Contesto sociale Luoghi pubblici
Ideologia Antisemitismo;
Estremismo di destra

Sintesi

Der Angeklagte sprayte antisemitische Nachrichten.
Gemäss der Strafverfolgungsbehörde verbreitete er damit öffentlich eine Ideologie, die auf die systematische Herabsetzung des Judentums, und damit einer Rasse, Ethnie oder Religion, gerichtet ist, was nach Art. 261bis StGB strafbar ist.

In fatto

Der Beschuldigte sprayte ein Hakenkreuz und die Ziffern „88“ auf diverse Bäume.

Decisione

Der Beschuldigte wird neben anderen Delikten der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis StGB schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je CHF 30.00, unter Anrechnung von einem Tag Freiheitsentzug, verbleibend 149 Tagessätze, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie zu einer Busse von CHF 500.00 verurteilt.