Caso 2015-035N

Antisemitische Facebook Einträge: „[…] Kein einziger Jude ist durch […] die Gaskammer umgekommen!“

Lucerna

Cronistoria della procedura
2015 2015-035N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Incitamento all’odio o alla discriminazione (1° comma);
Disconoscimento di un genocidio (4° comma 2ª metà)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Ebrei
Mezzi utilizzati Scritti;
Comunicazione elettronica;
Documenti sonori / immagini
Contesto sociale Reti sociali
Ideologia Antisemitismo

Sintesi

Der Angeklagte hatte einen antisemitischen Kommentar un Video gepostet.
Die damit betriebene Verbreitung der antisemitischen Stereotype, wonach die Geldgier der Juden an all den Kriegen schuld sei, ist gemäss der Strafverfolgungsbehörde rassistische Hetze, welche nach Art. 261bis Abs. 1 StGB strafbar ist.

In fatto

Der Beschuldigte teilte auf Facebook ein Video mit dem Titel „Holocaust an 6 Millionen Juden: Alte Zeitungsberichte ab 1915 zeigen erstaunliches“, welches den Holocaust in Frage stellt. Im folgenden Chatverlauf schrieb er unter anderem folgendes: „wenn du das video anschaust weist du auch warum hittler den 2 weltkrieg anfing…..und wen die zionisten so lügen und die Medien unter sich habe zweifle ich sehr wohl das der holocaust in dem masse stattgefunden hatt…..und wie in jedem krieg sterben leider auch unschuldige. Schon komisch das der holoccaust so schlimm ist, wo doch in anderen Kulturen noch viel mehr Leute an Genozid sterben und auch von den juden (zionisten) verursacht“. Zudem postete er ein Video mit dem Titel „Kein einziger Jude ist durch Zyklon B oder die Gaskammer umgekommen!“ . Gemäss der Strafverfolgungsbehörde hat er dadurch öffentlich den von den Nationalsozialisten an den Juden begangenen Völkermord gröblich verharmlost und zu rechtfertigen versucht, was nach Art. 261bis Abs. 4 StGB strafbar ist.
Weiter hat der Beschuldigte ein Video mit dem Titel „Adolf Hitler, the Man who Fought the Bank TRUTH GONE VIRAL“ veröffentlicht. Am Ende des Videos wird unter anderem sinngemäss der Text „ich bekämpfe die Juden“ eingeblendet. Ausserdem schrieb der Beschuldigte im Chat: „Geld regiert die welt…die juden (elite) haben die meisten finanzmärkte unter kontrolle und warum haben wir all die kriege im moment…?? Wegen gier..zum glück gibt es noch ein paar vern. Juden die sich genau so auflehnen und rebellieren…“.

Decisione

Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis Abs. 1 und 4 StGB schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 50.00, bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren, und einer Busse von CHF 750.00 beziehungsweise einer Ersatzstrafe von acht Tagen verurteilt.