Caso 2020-003N

Sendung nationalsozialistischer Bilder und Symbole via Klassen-Chat

Zurigo

Cronistoria della procedura
2020 2020-003N Die zuständige Jugendstrafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Incitamento all’odio o alla discriminazione (1° comma);
Propagazione di un'ideologia (2° comma);
Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione Razza
Domande specifiche sulla fattispecie Pubblicamente (in pubblico)
Parole chiave
Autori Persone private;
Giovani
Vittime Ebrei
Mezzi utilizzati Comunicazione elettronica;
Documenti sonori / immagini
Contesto sociale Scuola;
Reti sociali
Ideologia Nessuna indicazione sull'ideologia

Sintesi

Ein Schüler hat seinen jüdischen Mitschülern via WhatsApp in einem privaten Chat und auch in einem Klassen-Chat nationalsozialistische Bilder und Symbole geschickt. Die Behörde haben entschieden, dass der Klassen-Chat ein privater Raum ist. Das Strafverfahren wird eingestellt.

In fatto

Ein Schüler hat seinen jüdischen Mitschülern via WhatsApp in einem privaten Chat und auch in einem Klassen-Chat nationalsozialistische Bilder und Symbole geschickt.

In diritto

Öffentlich bedeutet, dass die fraglichen Äusserungen o.ä. an einen grösseren, nicht durch persönliche Beziehungen zusammenhängenden Personenkreis gerichtet sein müssen (vgl. BGE 123 IV 202, 208, BGE 126 IV 177 jeweils mit weiteren Hinweisen).

Diese Anforderung ist vorliegend nicht erfüllt, da es sich beim Klassen-Chat um einen Chat handelte, dessen Mitglieder eben genau durch persönliche Beziehungen miteinander verbunden waren. Die Äusserungen wurden somit in einem privaten und nicht in einem öffentlichen Rahmen gemacht (vgl. MJ 19.000120).

Decisione

Die zuständige Jugendstrafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein.