Caso 2021-103N
Berna
Cronistoria della procedura | ||
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2021 | 2021-103N | Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis Abs. 4 schuldig erklärt. |
Criteri di ricerca giuridici | |
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Atto / Fattispecie oggettiva | Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà) |
Oggetto della protezione | Etnia; Religione |
Domande specifiche sulla fattispecie |
Parole chiave | |
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Autori | Persone politiche |
Vittime | Ebrei |
Mezzi utilizzati | Scritti; Propagazione di materiale razzista |
Contesto sociale | Altro contesto sociale |
Ideologia | Antisemitismo; Estremismo di destra |
Der Beschuldigte veröffentlichte als damaliger Parteipräsident einer rechtsextremen Schweizer Partei und (Mit-)verantwortlicher des Parteimagazins einen antisemitischen Text des ersten Protokolls von «Die Protokolle der Weisen von Zion» mit einem kurzen Vorwort.
Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis Abs. 4 StGB für schuldig erklärt.
Der Beschuldigte veröffentlichte als damaliger Parteipräsident einer rechtsextremen Schweizer Partei und (Mit-)verantwortlicher des Parteimagazins, einen antisemitischen Text des ersten Protokolls von «Die Protokolle der Weisen von Zion» mit einem kurzen Vorwort.
Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis Abs. 4 schuldig erklärt.
Er wird bestraft mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 110.00, ausmachend CHF 2200.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren.
Der Beschuldigte wird zudem mit einer Verbindungsbusse von CHF 440.00 bestraft.