Caso 2022-029N

Beschimpfung gegen Menschen aus dem ehemaligen Jugoslawien

Argovia

Cronistoria della procedura
2022 2022-029N Der Beschuldigte wird zwar vom Vorwurf der Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis Abs. 4 StGB freigesprochen.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione Etnia
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Stranieri e appartenenti ad altri gruppi etnici
Mezzi utilizzati Parole
Contesto sociale Vicinato
Ideologia Razzismo (nazionalità / origine)

Sintesi

Der Beschuldigte hat im Juni 2020 mehrfach eine aus dem Balkan stammende Person beschimpft.
Der Beschuldigte wird zwar vom Vorwurf der Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis Abs. 4 StGB freigesprochen, aber der Beschimpfung (Art. 177 StGB) schuldig gesprochen.

In fatto

Der Geschädigte hielt sich mit seinem Sohn und einem Nachbarn bei seinen Fahrzeugen auf der Strasse vor seiner Liegenschaft auf. Daraufhin begab sich der Beschuldigte zur Gruppe und beschwerte sich über den Fahrzeuglärm. Im weiteren Verlauf des Gesprächs wurde der Beschuldigte zunehmend wütender und machte in Anwesenheit der beiden erwähnten anderen Personen folgende Aussagen:

«Gopfertelli, verdammte Jugos, verschwindet nach Jugoslawien» und

«jetzt verschwinde nach Jugoslawien, nimm deine scheiss Fahne und verschwinde nach Jugoslawien, sonst schaue ich, dass ihr weg seid».
Zudem erklärte er dem Geschädigten, dass er einen tiefen IQ habe und betitelte ihn als «verdammte Siech».

Decisione

Der Beschuldigte wird zwar vom Vorwurf der Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis Abs. 4 StGB freigesprochen, aber der Beschimpfung (Art. 177 StGB) schuldig gesprochen.