Caso 2022-063N

Jugendlicher sprayt Hakenkreuz

Berna

Cronistoria della procedura
2022 2022-063N Der Beschuldigte wird unter anderem der Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB) schuldig gesprochen.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Art. 261bis CP / 171c CPM (nessuna specificazione della fattispecie)
Oggetto della protezione Oggetto della protezione in generale
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Giovani
Vittime Nessuna indicazione sulla vittima
Mezzi utilizzati Scritti;
Altri mezzi utilizzati
Contesto sociale Luoghi pubblici
Ideologia Nessuna indicazione sull'ideologia

Sintesi

Der Beschuldigte und ein Kollege sprayten ein Hakenkreuz auf das Klettergerüst eines Spielplatzes. Als die Polizei wegen einer Meldung vor Ort eintraf, flüchtete der Beschuldigte und ignorierte mehrfache Aufforderungen, stehen zu bleiben.
Der Beschuldigte wird der Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB) und der Hinderung einer Amtshandlung (Art. 286 StGB) schuldig gesprochen.

In fatto

Der Beschuldigte begab sich gemeinsam mit einem Kollegen auf einen Spielplatz und sprayte u.a. ein Hakenkreuz an das sich dort befindenden Klettergerüst. Als er im Anschluss die Polizei, welche sich anlässlich einer Meldung vor Ort begab, wahrnahm, flüchtete er. Er hielt auch auf mehrfache Aufforderung der Polizei stehen zu bleiben und auf Zurufen von «Halt Polizei» nicht an und hinderte die Kantonspolizei Bern somit an der Anhaltung.

Decisione

Der Beschuldigte wird der Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB) und der Hinderung einer Amtshandlung (Art. 286 StGB) schuldig gesprochen. Er wird mit einer Busse von CHF 240.00 bestraft.