Mit einer fakultativen Unterzeichnung zu Artikel 14 des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) kann ein Vertragsstaat dem Individualbeschwerdeverfahren zustimmen. Die Schweiz hat im Juni 2003 den Artikel 14 ICERD ratifiziert, wofür sich auch die EKR eingesetzt hatte. Damit können nun Einzelpersonen oder Personengruppen aus der Schweiz, die sich als Opfer von Rassendiskriminierung fühlen, unter bestimmten Voraussetzungen an den UNO-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) gelangen.
Die Vorlage war längere Zeit in den Eidgenössischen Räten. In der März-Session 2003 hatte der Ständerat schliesslich dem Artikel 14 ICERD überraschend deutlich zugestimmt, womit der Anerkennung des Individualbeschwerdeverfahrens durch die Schweiz nichts mehr im Wege steht.
Vernehmlassung der EKR zur Ratifizierung von Art. 14 ICERD 7. Juni 2001
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