Ein schockierter Zuhörer eines Deutschschweizer Regionalradios beschwerte sich bei der EKR per Brief über eine Sendung. Darin hatte Person X in einem Interview die Schweizer Bevölkerung dazu aufgerufen, mehr Kinder zu bekommen, «sonst haben wir ja hier nur noch Osteuropäer und Afrikaner». Dies sei «verantwortungslos, diskriminierend und widerspricht der Bundesverfassung». X stellte die Osteuropäer und Afrikaner demnach als Bedrohung dar. Der Ratsuchende beschwerte sich beim Radio. Die EKR riet ihm zudem, sich auch an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) zu wenden.
Zum AnfangLetzte Aktualisierung: 02.01.2019
Die EKR führt eine juristische Datensammlung mit Entscheiden und Urteilen, die seit 1995 nach Artikel 261bis des Strafgesetzbuches von den verschiedenen Rechtsinstanzen der Schweiz gefällt wurden.