Das Beispiel wurde aus verschiedenen Gründen aufgegriffen, stellt jedoch einen Grenzfall dar. Die Beziehung zwischen Titel und Lead (Kat. 4 - Unpassende Titelgestaltung) befördert die Zuordnung von Imamen und Moscheen zu radikalen, frauenfeindlichen Ideologien. Zitate werden von Informationsmedien häufig als Titel eingesetzt, da sie das stärkste oder für das Publikum emotionalste Element des Artikels in den Fokus rücken. Allerdings erfolgt hier, eher als bei anderen Textformen, eine Differenzierung erst im Textbeitrag.
Die Wahl des Themas und des Blickwinkels mag aus journalistischer Sicht gerechtfertigt erscheinen, da die Frage der Radikalisierung in Schweizer Moscheen gewisse Teile der Bevölkerung beunruhigt. Der Artikel erfüllt aber eine bestimmte Funktion, nämlich, dass das Thema der Radikalisierung in der Schweiz wieder auf die Tagesordnung gesetzt wird. Ein Thema, das in regelmässigen Abständen immer wieder aufgegriffen wird. Der Bericht führte zu einer regelrechten Medienaffäre: Die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern leitete eine Untersuchung ein, in deren Verlauf der betreffende Imam verhaftet, später freigelassen und in der Woche nach der Predigt freigestellt wurde.
Als Reaktion auf diese Nachricht wurden viele andere journalistische Beiträge über den Islam in der Schweiz publiziert (siehe nächster Fall) mit vielfältigen Blickwinkeln und Einbettungen, die die gesellschaftliche Debatte rund um dieses mediale Ereignis in Gang hielten oder widerspiegelten. Solche «Nachbeben» im Anschluss an eine Originalberichterstattung sind häufig zu beobachten im Zusammenhang mit Berichten über den Islam, und dies sowohl in der Schweiz (z. B. die Verurteilung und Ausweisung des Imams der An'Nur-Moschee in Winterthur) als auch im Ausland (der Angriff auf Charlie Hebdo oder der Fall sexueller Übergriffe in der Silvesternacht in Köln).