Dieser Radiobeitrag ist ein Beispiel dafür, wie ein aktuelles Diskriminierungsthema in einen neuen Rahmen gesetzt und kontextualisiert werden kann. Die Frage der Radikalisierung von Imamen wird in der Schweizer Berichterstattung immer wieder thematisiert. So auch, nachdem bekannt wurde, dass ein Imam in Kriens bei einer Predigt die Gewaltanwendung von Ehemännern gegen ihre Frauen in bestimmten Situationen als gerechtfertigt bezeichnete (siehe vorheriger Fall). Die Meldung hatte in den Informationsmedien grosse Reaktionen ausgelöst. Obwohl die allermeisten Berichte sehr sachlich waren, erschwerte die extreme mediale Aufmerksamkeit dieses Falls eine Einschätzung des Problems der Radikalisierung in den Moscheen und muslimischen Gemeinschaften der Schweiz.
Der Bericht wurde auf dem Höhepunkt des Medienaufsehens um den Imam von Kriens gesendet und nimmt eine differenzierte Kontextualisierung auf der Grundlage wissenschaftlicher Untersuchungen vor. Das Problem wird nicht geleugnet, sondern relativiert. Solche (Re-)Kontextualisierungsartikel – umgangssprachlich würde man das «Justierungen» nennen – kommen häufig bei grossen Medienereignissen vor, die zu einer Gleichsetzung von Gemeinschaften im Allgemeinen mit mehr oder weniger marginalen Ideologien oder Handlungen führen können (Kat. 6 - Dekontextualisierung).