Fall 2002-003N

Beschimpfung mit «Du Scheiss-Ausländer»

Aargau

Verfahrensgeschichte
2002 2002-003N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Ausländer und Angehörige verschiedener Ethnien
Tatmittel Wort;
Tätlichkeiten
Gesellschaftliches Umfeld Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld
Ideologie Rassismus (Nationalität / Herkunft)

Kurzfassung

Im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung versetzte der Angeklagte dem Geschädigten einen Faustschlag ins Gesicht und schrie: «Du Scheiss-Ausländer». Der Geschädigte erlitt dadurch eine Rissquetschwunde. Am folgenden Tag erkundigte sich der Geschädigte nach dem Namen des Täters. Dabei erwähnte er, dass er nun den Arzt und anschliessend die Polizei aufsuchen werde. In diesem Moment rastete der Täter erneut aus und packte den Geschädigten am Kragen, drohte ihm und verpasste ihm zwei Ohrfeigen.

Der Angeklagte wird wegen Rassendiskriminierung, Drohung und einfacher Körperverletzung zu 7 Tagen Gefängnis bedingt und zu einer Busse von Fr. 300.-- verurteilt.

Entscheid

Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von 7 Tagen bedingt und einer Busse von Fr. 300.--. Die Probezeit beträgt 2 Jahre.