Fall 2004-055N

Der Sachverhalt liegt nicht vor

Bern

Verfahrensgeschichte
2004 2004-055N Die 1. Instanz verurteilt den Beschuldigten.
Juristische Suchbegriffe
Behörde/Instanz 1. kantonale Instanz
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Aufruf zu Hass und Diskriminierung (Abs. 1);
Verbreiten von Ideologien (Abs. 2)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Keine Angaben zur Täterschaft
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Keine Angaben zum Tatmittel
Gesellschaftliches Umfeld Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld
Ideologie Keine Angaben zur Ideologie

Kurzfassung

Der Sachverhalt liegt nicht vor. Aus dem Urteil ist einzig zu entnehmen, dass der Beschuldigte sich neben Raub, Störung des Ruhebedürfnisses an einem öffentlichen Ruhetag und Widerhandlung gegen das Waffengesetz, auch der Rassendiskriminierung schuldig machte.

Entscheid

Das Gericht verurteilt den Beschuldigten zu zwei Monaten Gefängnis unter Gewährung des bedingten Strafvollzuges bei einer Probezeit von drei Jahren sowie unter Anrechnung von einem Tag Polizeihaft. Ferner wird der Beschuldigte zu einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt. Ausserdem hat der Beschuldigte die Verfahrenskosten, welche sich aus einer Pauschalgebühr von Fr. 300.00 zuzüglich Kosten der Gerichtsstandbeschlüsse von Fr. 160.00 zusammensetzen.