Fall 2004-055N
Bern
Verfahrensgeschichte | ||
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2004 | 2004-055N | Die 1. Instanz verurteilt den Beschuldigten. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Behörde/Instanz | 1. kantonale Instanz |
Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Aufruf zu Hass und Diskriminierung (Abs. 1); Verbreiten von Ideologien (Abs. 2) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Keine Angaben zur Täterschaft |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Keine Angaben zum Tatmittel |
Gesellschaftliches Umfeld | Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld |
Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Der Sachverhalt liegt nicht vor. Aus dem Urteil ist einzig zu entnehmen, dass der Beschuldigte sich neben Raub, Störung des Ruhebedürfnisses an einem öffentlichen Ruhetag und Widerhandlung gegen das Waffengesetz, auch der Rassendiskriminierung schuldig machte.
Das Gericht verurteilt den Beschuldigten zu zwei Monaten Gefängnis unter Gewährung des bedingten Strafvollzuges bei einer Probezeit von drei Jahren sowie unter Anrechnung von einem Tag Polizeihaft. Ferner wird der Beschuldigte zu einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt. Ausserdem hat der Beschuldigte die Verfahrenskosten, welche sich aus einer Pauschalgebühr von Fr. 300.00 zuzüglich Kosten der Gerichtsstandbeschlüsse von Fr. 160.00 zusammensetzen.